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Biologische und Medizinische Laboratorien der Sicherheitsstufen 2 und 3: Besondere Anforderungen an die Biologische Sicherheit
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- B1.537
- Type: Lecture
Lecture description
Tätigkeiten mit Krankheitserregern in den Sicherheits- und Schutzstufen 2 und 3 nach Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) bzw. Biostoffverordnung (BioStoffV) erfordern besondere technische Schutzmaßnahmen zum Schutz des dort tätigen Personals vor Infektionen. In diesem Vortrag sollen Anforderungen an ausgewählte sicherheitsrelevante Geräte (z.B. Zentrifugen/Ultrazentrifugen, FACS-Geräte, Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke, Autoklaven) für Tätigkeiten in diesen Sicherheits-/Schutzstufen vorgestellt werden. Zusätzlich sollen Praxistipps für Entscheider und Anwender in Hinblick auf die Auswahl geeigneter Geräte/Ausstattungen gegeben werden (Schwerpunkt Autoklaven), um den Schutz des Personals und der Umwelt bestmöglich zu gewährleisten